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Vierspuren
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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2026  ·  Gültig ab: 10. Januar 2026  ·  Vierspuren, Sursee, Schweiz

§1 Begriffsbestimmungen

In diesen AGB werden folgende Begriffe verwendet:

  • «Vierspuren» / «Vermieter»: Vierspuren, Centralstrasse 10, 6210 Sursee
  • «Mieter»: Die natürliche oder juristische Person, die ein Fahrzeug von Vierspuren mietet
  • «Fahrzeug»: Das vertraglich vereinbarte Mietfahrzeug inklusive Zubehör
  • «Mietvertrag»: Die schriftliche oder elektronische Vereinbarung über die Fahrzeugmiete
  • «Mietdauer»: Der im Vertrag festgelegte Zeitraum der Fahrzeugnutzung
  • «Angebotspreis»: Der im Mietangebot oder auf der Website genannte Preis in CHF

§2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mietverhältnisse zwischen Vierspuren und dem Mieter. Sie sind Bestandteil jedes Mietvertrags. Abweichende Bedingungen des Mieters sind nur wirksam, wenn Vierspuren ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Die Nutzung der Website und die Abgabe einer Anfrage setzen das Mindestalter von 18 Jahren voraus. Mit dem Abschluss eines Mietvertrags bestätigt der Mieter, volljährig und geschäftsfähig zu sein.

§3 Buchung & Vertragsschluss

3.1 Anfrage und Angebot

Eine Buchungsanfrage über die Website oder per Telefon stellt kein bindendes Angebot dar. Vierspuren bestätigt die Buchung schriftlich (per E-Mail). Erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt ein Mietvertrag zustande.

3.2 Vertragsinhalt

Der Mietvertrag umfasst: Fahrzeugkategorie, Mietdauer, Abhol- und Rückgabeort, vereinbarte Leistungen sowie den Gesamtpreis. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Vierspuren.

3.3 Verfügbarkeit

Fahrzeuge werden nach Bestätigung reserviert. Sollte das gebuchte Fahrzeug ausnahmsweise nicht verfügbar sein, bietet Vierspuren ein gleichwertiges oder höheres Fahrzeug ohne Mehrkosten an.

§4 Fahrzeuge & Übergabe

4.1 Fahrzeugzustand

Fahrzeuge werden in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit vollständigem Tank übergeben. Bestehendes Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten und gemeinsam unterzeichnet.

4.2 Übergabe

Die Fahrzeugübergabe erfolgt am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Nicht im Protokoll vermerkte Schäden gelten bei der Rückgabe als durch den Mieter verursacht.

4.3 Frühabholung und Spätabholung

Für Flughafentransfer-Fahrzeuge stehen Frühabholungen ab 05:00 Uhr und Spätabholungen bis 22:00 Uhr zur Verfügung, sofern mindestens 24 Stunden im Voraus angemeldet.

§5 Fahrerberechtigung

  • Der Hauptfahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B sein
  • Für Fahrzeuge über 3.5 t ist der entsprechende Führerausweis erforderlich
  • Der Führerausweis muss bei Fahrzeugübergabe im Original vorgelegt werden
  • Zusätzliche Fahrer müssen ebenfalls im Mietvertrag eingetragen sein und die Anforderungen erfüllen
  • Nicht im Vertrag eingetragene Personen dürfen das Fahrzeug nicht führen
  • EU- und Nicht-EU-Führerausweise werden akzeptiert; bei nicht-lateinischer Schrift ist ein internationaler Führerausweis erforderlich

§6 Nutzungsbedingungen

6.1 Erlaubte Nutzung

Das Mietfahrzeug darf ausschliesslich für private oder geschäftliche Fahrten im Rahmen der Strassenverkehrsordnung verwendet werden.

6.2 Verbotene Nutzung

  • Nutzung unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Fahrten ausserhalb der Schweiz ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Vierspuren
  • Weitervermietung oder Überlassung an Dritte
  • Motorsport, Rennen oder Offroad-Fahrten
  • Transport von Tieren ohne Transportbox und Abdeckung
  • Transport von gefährlichen Gütern oder illegalen Substanzen
  • Schlepp- oder Abschleppvorgänge ohne ausdrückliche Genehmigung

6.3 Auslandsfahrten

Fahrten in EU-Länder und Liechtenstein sind auf schriftlichen Antrag möglich. Weitere Länder erfordern eine individuelle Vereinbarung und können zusätzliche Versicherungskosten anfallen lassen.

§7 Kraftstoff & Vignette

Alle Mietfahrzeuge werden mit vollem Tank übergeben und müssen mit vollem Tank zurückgegeben werden (Full-to-Full-Regel).

Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben, wird die Differenz zum aktuellen Tankstellenpreis zuzüglich einer Servicegebühr von CHF 25 in Rechnung gestellt.

Die Schweizer Nationalstrassengebühr (Vignette) ist in allen Fahrzeugmieten bereits inbegriffen. Zusätzliche Vignettekosten entstehen bei bewilligten Auslandsfahrten.

§8 Versicherung

8.1 Inbegriffene Versicherungen

  • Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt gemäss Mietvertrag
  • Haftpflichtversicherung gemäss Schweizer Mindeststandard
  • Insassenunfallversicherung für alle eingetragenen Fahrer und Mitreisenden

8.2 Ausschlüsse

Der Versicherungsschutz entfällt bei:

  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Beschädigung
  • Nicht genehmigten Auslandsfahrten
  • Fahrern, die nicht im Vertrag eingetragen sind

8.3 Schadenmeldung

Schäden, Unfälle oder Diebstahl sind unverzüglich – spätestens innerhalb von 24 Stunden – bei Vierspuren zu melden. Bei Fremdverschulden oder Diebstahl ist zusätzlich eine Polizeimeldung erforderlich.

§9 Preise & Zahlung

9.1 Preise

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die gültigen Preise sind dem Mietangebot oder der Bestätigungs-E-Mail zu entnehmen.

9.2 Zahlungsbedingungen

  • Privatmieten: Zahlung bei Fahrzeugübergabe oder vorab per Rechnung
  • Wochenendpakete: 50% Anzahlung bei Buchungsbestätigung, Restbetrag bei Übergabe
  • Unternehmensmieten: Monatliche Sammelrechnung nach Vereinbarung

9.3 Zahlungsmittel

Akzeptiert werden: Banküberweisung (IBAN CH), Kreditkarte (Visa, Mastercard), Debitkarte sowie Barzahlung in CHF.

9.4 Kaution

Bei Privatmieten kann eine Kaution von CHF 500 bis CHF 1'000 verlangt werden, die bei schadensfreier Rückgabe innerhalb von 5 Werktagen zurückerstattet wird.

§10 Stornierung & Änderungen

10.1 Stornierung durch den Mieter

  • Mehr als 7 Tage vor Mietbeginn: kostenlose Stornierung
  • 3–7 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises als Stornogebühr
  • Weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises als Stornogebühr
  • No-Show (kein Erscheinen ohne Benachrichtigung): 100% des Mietpreises

10.2 Stornierung durch Vierspuren

Im unwahrscheinlichen Fall, dass Vierspuren die Buchung aus betrieblichen Gründen stornieren muss, wird der vollständige Mietpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.3 Änderungen

Buchungsänderungen (Datum, Fahrzeugkategorie) sind mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn per E-Mail oder Telefon möglich, sofern Verfügbarkeit besteht.

§11 Fahrzeugrückgabe

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Verspätete Rückgaben werden pro angefangene Stunde mit CHF 20 bzw. pro angefangenen Tag mit dem gültigen Tagesmietpreis berechnet.

Das Fahrzeug ist gereinigt, mit vollem Tank, mit allen ausgehändigten Unterlagen und Zubehörteilen zurückzugeben. Das Rückgabeprotokoll wird gemeinsam erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.

§12 Haftung

12.1 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietdauer entstehen und nicht durch die inbegriffene Versicherung abgedeckt sind. Der Selbstbehalt wird im Mietvertrag festgelegt.

12.2 Haftung von Vierspuren

Vierspuren haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.3 Höhere Gewalt

Für Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs von Vierspuren liegen (höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Massnahmen), übernimmt Vierspuren keine Haftung.

§13 Unternehmensflotten-Miete

Für Unternehmensmieten (mind. 3 Fahrzeuge, Laufzeit 1 Woche bis 6 Monate) gelten ergänzend folgende Bedingungen:

  • Ein Planungsgespräch zur Bedarfsabklärung ist Voraussetzung für die Buchungsbestätigung
  • Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich auf Basis einer Sammelrechnung
  • Ein dedizierter Ansprechpartner bei Vierspuren ist für die gesamte Mietdauer zugewiesen
  • Fahrzeugbeschriftungen mit Magnetfolien können auf Anfrage und gegen Aufpreis realisiert werden
  • Vorzeitige Rückgaben einzelner Fahrzeuge sind mit 14 Tagen Voranmeldung möglich
  • Individuelle Konditionen (Rahmenmietvertrag, Rabatte) werden schriftlich vereinbart

§14 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Mietverhältnisses erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von Vierspuren und im Einklang mit dem Schweizer DSG. Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden an Versicherungspartner und bei Auslandsfahrten an zuständige Behörden weitergegeben.

§15 Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht

Diese AGB und alle Mietverhältnisse zwischen Vierspuren und dem Mieter unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht (UN-Kaufrecht) findet keine Anwendung.

15.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Sursee, Kanton Luzern. Vierspuren ist jedoch berechtigt, den Mieter an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.

15.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15.4 Änderungen der AGB

Vierspuren behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version.

Kontakt für rechtliche Anfragen

E-Mail: [email protected]  ·  Telefon: +41 41 921 74 36